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** Im Handel elektronisch gelieferter Waren aus Australien nach Deutschland kommt das Reverse-Charge Verfahren zur Anwendung. Das bedeutet, der leistende Unternehmer darf dem Kunden nur das Nettoentgelt in Rechnung stellen. Damit entsteht für den Kunden eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt, die er als vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer selbst wieder als Vorsteuer geltend machen kann. Bitte geben Sie Ihre Umsatzsteuer Identifikationsnummer bei Ihrer Bestellung an. Wenn Sie nicht Unternehmer und nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bestellen Sie bitte bei unserem Vertriebspartner, der
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