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** Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, geben Sie diese bitte hier an. Es kommt in dem Fall das Reverse-Charge Verfahren zur Anwendung. Das bedeutet, der leistende Unternehmer stellt dem Kunden nur das Nettoentgelt in Rechnung. Damit entsteht für den Kunden eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt, die er als vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer selbst wieder als Vorsteuer geltend machen kann.